Der Drehkörper besteht aus einem größeren 1 Kegelmantel aus Karton mit zur Versteifung zurückgebogenem Rand und
einem entgegengesetzt eingeklebten kleineren Kegelmantel b. In der letzteren überragenden Fläche befinden sich zentral
um den Umfang verteilte U-förmige Einschnitte. Die hierdurch entstehenden Lappen c sind nach der offenen Innenfläche
zu schräg abgewinkelt und versetzeii beim Durchfluß des an der Vorderfläche zum Üerdruck aufgestauten Luftstromes
den Drachen in Drehung.
In der Spitze beider Kegelmäntel sitzen Metallösen d als Lager für die Achse e, welche aus einer Kopfschraube besteht
und mit ihrer Spitze in einer Buchsenklemme f einen Drahtwinkel festklemmt, dessen oberes Ende g die Drachenschnur h
und dessen unteres Ende j die Schwanzschnur i mit dem Ballastbeutel k trägt.
Hierdurch wird der Drebkörper in bestimmter Schräglage zum Windstrom gehalten, um den erforderlichen Auftrieb zu
bekommen. Der Ballastbeutel k ist mit Steinchen oder Sand entsprechend der Windstärke an-gefüllt. Die Kontermutter
sichert die Schraube gegen Lockerung.
Bei größeren Modellen kann der Drehkörper auch schirmartig aus sternförmig angeordneten Stäben mit Stoff- oder
Papierbespannung bestehen oder auch aus einer entsprechenden Leichtmetallkonstruktion mit Blechbelag.
Die Rotation des Drachenkörpers gibt nicht nur einen neuartigen Effekt für das Auge, sondern durch die Kreiselwirkung
eine stabilere Luftlage. Sie verhindert andererseits. eine Deformierung des Körpers im böigen Wind, weil die dem
Überdruck besonders ausgesetzten Randteilflächen im Augenblick der beginnenden Verformung in Zonen minderen
Druckes enteilen und laufend durch unverformte Teilflächen abgelöst werden.
PATENTANSPRUCH:
Spielzeugdrachen, dadurch gekennzeichnet daß der Drachenkörper mittels durch Ausschneiden oder Aufsetzen
gebildeter abgebogener Antriebsflächen um eine zentrale Achse drehbar ist.
Patentschrift Nr. 820412 ( Willy Dietzel - Mannheim) vom 7. November 1951